Rechtsprechung
LG Essen, 19.05.2022 - 43 O 51/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Werbung für Hand-Desinfektionsmittel
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Hand-Desinfektionsmittel darf nicht als "natürlich" oder "hautpflegend" bezeichnet werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Artikel 72 Abs. 3 S. 2 Biozidverordnung durch Bewerbung eines Handdesinfektionsmittels mit "Hautfreundlichkeit" und "Natürlichkeit"
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Fehlende Warnhinweise bei Online-Bewerbung von Biozidprodukten ist Wettbewerbsverstoß
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Hand-Desinfektionsmittel darf nicht mit den Aussagen natürlich oder hautpflegend beworben werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18
Berechtigte Gegenabmahnung
Auszug aus LG Essen, 19.05.2022 - 43 O 51/21
Dabei muss der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, genau angegeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig bezeichnet wird, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (BGH, GRUR 2021, 752).
- OLG Karlsruhe, 08.06.2022 - 6 U 95/21
Desinfektionsmittel, Werbung für Desinfektionsmittel II - Wettbewerbsrechtlicher …
Im Ergebnis ebenso sind unter anderem die Angaben "feuchtigkeitsspendend" und "pflegend" mit der Begründung als "ähnliche Hinweise" eingeordnet worden, sie relativierten die Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch und Umwelt (LG Essen, Urteil vom 19. Mai 2022 - 43 O 51/21, Anlage K 7, unveröffentlicht).